Für unsere Kunden
Die PPWR ist da. Kein Grund zur Panik.
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Seitdem kursieren viele falsche Informationen, bis hin zur Aussage, Blockbodenbeutel seien nicht mehr erlaubt. Das stimmt nicht. Das hier gilt wirklich.
Neue europäische Verpackungsverordnung
Die PPWR verfolgt drei Ziele, schrittweise eingeführt
Weniger Verpackung
Verpackungen müssen auf minimales Gewicht und Volumen ausgelegt sein. Ab 2030 verschwinden auch einige Einwegformate mit Kunststoff, etwa Verpackungen für weniger als 1,5 kg frisches Obst und Gemüse. Das gilt auch für Papier mit mehr als 5 % Folie. Verpacken Sie frisches Obst oder Gemüse, sprechen Sie uns an.
Maximal recyclingfähig
Bis 2030 muss Ihre Verpackung recyclingfähig sein, mit einer Bewertung, die die Trennbarkeit der Bestandteile berücksichtigt.
Über das Sortieren informieren
Eine Informationspflicht kommt: Ihre Verpackung muss dem Verbraucher sagen, wie er sie sortiert.
Der Zeitplan
PPWR gilt
einheitliche Sortierlogos (frühestens)
Recyclingfähigkeitsklassen (frühestens)
Was heute schon gilt
- Vor allem Anforderungen an die Verpackung selbst. Materialwahl, Stoffe und Gewicht. Diese Arbeit liegt bei Ihrem Verpackungslieferanten, nicht bei Ihnen.
- Etwas Verwaltung auf Ihrer Seite. Je nachdem, wo Sie verkaufen. Sie sind nicht sicher, ob Sie alles erfüllen? Rufen Sie uns an, wir sehen es uns gemeinsam an.
- Ihr vorhandener Bestand bleibt nutzbar. Bereits produzierte Beutel dürfen Sie einfach weiter verwenden.
Das Wichtigste zuerst: Sie können unsere Beutel weiter verwenden, auch Richtung 2030. Die Pflichten kommen schrittweise, und wir sorgen dafür, dass Ihre Verpackung jede Stufe schafft.
Unser Ansatz
Wir denken mit: Die Lösung haben wir in der Tüte
Ihre Beutel
Unsere Beutel lassen sich von Hand trennen. Genau das verlangt die PPWR: trennbar und recycelbar. Die genaue Berechnungsmethode steht noch nicht fest; was das für Ihren Beutel bedeutet, rechnen wir gemeinsam durch.
Wie unsere Beutel aufgebaut sind →Ihre Informationspflicht
Ein QR-Code auf Ihrem Beutel gibt Ihrem Kunden schon heute die richtigen Sortierhinweise, in seiner Sprache. Kommt das europäische Sortierlabel, drucken wir es dazu. Die Erklärung hinter dem Code bleibt ohne Nachdruck aktuell.
So funktioniert die QR-Sortierhilfe →Fakten und Mythen
Fünf hartnäckige Missverständnisse
„Ab jetzt muss alles Monomaterial sein.“
Die PPWR fordert Recyclingfähigkeit, kein Monomaterial. Eine Verpackung aus mehreren Materialien kann durchaus gut abschneiden, solange sich die Bestandteile trennen und recyceln lassen. Die Folie in unseren Beuteln ist zudem selbst ein Monomaterial.
„Papier mit einer Folienschicht ist bald nicht mehr erlaubt.“
Ab 2030 zählt die Recyclingfähigkeitsklasse Ihrer Verpackung, und dabei bestimmt die Trennbarkeit der Bestandteile die Bewertung. Papier und Folie lassen sich von Hand voneinander lösen, und unsere Beutel sind so konstruiert, dass das zügig geht. Recyclingtests rechnen die Folie heute noch als Störstoff, solange sie am Papier haftet. Trennen ist also das, was zählt.
„Kompostierbar ist immer die nachhaltigste Wahl.“
Kompostierbare Folie gehört niemals zum Kunststoff: dort stört sie das Recycling. Vom Papier getrennt gehört sie grundsätzlich in den Kompostkreislauf. Ob sie in die Biotonne darf, entscheidet aber jedes Land und jeder Entsorger selbst. In Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Frankreich ist das heute meist nicht der Fall, dann gehört sie in den Restmüll. Deshalb sagt unsere Sortierhilfe immer: Folgen Sie den Regeln Ihres örtlichen Entsorgers. Achten Sie auf den Unterschied zwischen Home Compost (zu Hause, kurze Abbauzeit) und Industrial Compost (industrielle Anlage, längere Frist, kontrolliert und mit Energierückgewinnung): Unsere Kombination aus Papier und Biofolie trägt das Label Industrial Compost.
„In einer Papierverpackung dürfen höchstens 20 % Kunststoff stecken.“
Diese 80/20-Regel steht nicht in der PPWR. Sie taucht überall auf, aber es gibt heute keinen festgelegten Grenzwert, und auch die Rechenmethode steht noch nicht fest. Ein Rechenbeispiel: 80 Gramm Papier mit einer Folie von 30 Mikrometern liegen über 20 Prozent, mit dünnerer Folie oder schwererem Papier darunter. Solange die Regel nicht feststeht, ist das kein Grund, Ihre Verpackung zu ersetzen. Beachten Sie: nationale Bewertungssysteme, etwa in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, haben eigene Schwellenwerte und Prüfmethoden. Verkaufen Sie dort, sehen wir uns das gemeinsam je Verpackung an.
„Heute muss schon alles vollständig in Ordnung sein.“
Die Pflichten kommen schrittweise: Heute gelten vor allem die Regeln zu Stoffen und Konformität, harmonisierte Sortierlabels folgen frühestens 2028 und die Recyclingfähigkeitsklassen frühestens 2030. Wir verfolgen das, damit Sie nicht alles selbst herausfinden müssen.
Sehen wir uns gemeinsam an, wo Ihre Beutel heute stehen und was Richtung 2030 nötig ist. Und mit unserer QR-Sortierhilfe ist Ihre Sortierkommunikation sofort geregelt.